Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Thomas » 06.09.2006, 17:01


Gericht weist Herzog-Einspruch zurück

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Einspruch des früheren FCK-Vorstandsmitglieds Gerhard Herzog als unbegründet zurückgewiesen. Herzog hatte gegen die Zurückweisung seiner Berufung wegen Verurteilung zu einer Schadenersatz-Leistung von 521.239 Euro Einspruch eingelegt.

In der so genannten Anhörungsrüge von Herzog waren verschiedene Punkte aufgeführt worden, die vom OLG hätten beachtet werden müssen. Das OLG hat dieser Argumentation eine klare Absage erteilt. Das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern auf Zahlung von Schadenersatz an den FCK ist rechtskräftig.

Quelle: Der Betze brennt
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon basdri » 06.09.2006, 17:28


Und bis wann ists fällig?



Beitragvon Zeus » 08.09.2006, 00:20


@ basdri

Ich befürchte so schnell wird unser 1. FCK kein Geld sehen. Die Zurückweisung der Gehöhrsrüge des Herrn Herzog bedeutet noch lange nicht das Ende des Verfahrens und eine weitere Auseinandersetzungsrunde bei einer höheren Instanz ist durchaus vorstellbar denn die Materie ist offensichtlich, wie man so hört, wesentlich vertrakter als mancher glaubt.
Da läuft einmal das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jürgen Friedrich. Dieses Verfahren könnte noch die eine oder andere Überraschung in sich bergen und der Insolvenzverwalter soll der DFL einige kritische Fragen zugesendet haben.
Da ist Herr Herzog. Er ist der Einzige der bisher zahlt, obwohl die Gerichte ihm die geringste Schuld zugemessen haben. Ihm wird monatlich ein höheren Betrag seines Lohnes gepfändet. Dieses Geld soll aber, so hört man, nicht zum 1.FCK sondern auf ein Sonderkonto gehen. Sollte es beim jetzigen Urteil bleiben ist es sehr gut möglich, dass davon zunächst andere Gläubiger bedient werden, z.B. Anwälte usw. Ausserdem wer garantiert uns, dass Herr Herzog sich nicht gezwungen sieht auch Insolvenz anzumelden?
Da sind die widersprüchliche Erkenntnisse des Zivilgerichts und der DFL. Während das Gericht festellte, dass es sich im Fall Djorkaeff nicht um verschleierte Gehaltszahlungen handelte und die Angeklagten in diesem Punkt freisprach, meinte die DFL, dass der Verstoß im Fall Djorkaeff besonders schwerwiegend war und, dass der 1.FCK sich dadurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Vereine verschafft habe. Genauso konträre Beurteilungen beider Institutionen in den Fälle Strasser und Knaws.
Da ist Herr René C. Jäggi. Warum hat er nicht Einspruch gegen den Beschluss der DFL eingelegt? desto mehr, dass keine Gefahr bestand einem noch härteren Urteil ausgesetzt zu sein. Im Gegenteil, der Beschluss wäre warscheinlich viel günstiger ausgefallen.
Da ist Herr Prof. Dr. Walter Ruda, damals Aufsichtsratsvorsitzender. Anfang Mai 2004, soll er durch eine Anwaltskanzlei auf seine Aufsichtspflicht und der Notwendigkeit Einspruch zu erheben hingewiesen worden sein. Warum hat er nichts unternommen und geschah diese Unterlassung im Einverständnis mit dem gesamten Aufsichtsrat?
Wie Du siehst viele offene Fragen und leider noch viel Zündstoff. Gewinner sind meines Erachtens nur die Anwälte beider Seiten. Mein Wunsch wäre, dass sich endlich beim 1.FCK ein starker Mann findet der dem ganzen Schlammasel eine Ende macht. Es ist nie zu spät zwischen intelligenten Leuten sich zusammenzusetzen und einen für alle gangbaren Weg zu finden. Im Interesse des 1.FCK.



Beitragvon Rückkorb » 08.09.2006, 08:51


Zeus hat geschrieben:@ basdri

Die Zurückweisung der Gehöhrsrüge des Herrn Herzog bedeutet noch lange nicht das Ende des Verfahrens und eine weitere Auseinandersetzungsrunde bei einer höheren Instanz ist durchaus vorstellbar ...


Ausnahmsweise muss ich dir auch mal widersprechen. Dieses Verfahren ist beendet. Es gibt keinerlei Rechtsmittel, keine weitere Instanz mehr. Die Anhörungsrüge ist ein Art Notbehelf, wenn es ansonsten keinen weiteren Rechtsbehelf mehr gibt. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Allenfalls eine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung, das Gericht hätte Grundrechte verletzt (welche?), könnte Herzog sehr unwahrscheinlich noch helfen. Das ist aber eine mehr theoretische Erwägung. Schließlich ist die Verfassungsgerichtsbarkeit gerade keine Superrevisionsinstanz.
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.



Beitragvon Rückkorb » 08.09.2006, 10:10


basdri hat geschrieben:Und bis wann ists fällig?


Die Fälligkeit war schon. Jetzt kann zwangsvollstreckt werden, wenn Herzog nicht zahlt.
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.



Beitragvon Zeus » 08.09.2006, 12:18


@Rückkorb

Danke für den rechtlichen Hinweis. Er hat mich dazu angeregt nach vielen Jahren wieder einmal das Grundgesetz durchzulesen. Der genaue Inhalt der Anhörungsrüge ist mir nicht bekannt. Aus meinem Bekanntenkreis weiss ich nur, dass Herr Herzog sich mehrfach darüber beklagt haben soll, dass er vom Gericht nicht so gehört worden sei wie er es offensichtlich erwartet hätte. Nun bin ich im Grundgesetz auf den Artikel 103 (Grundrechte des Angeklagten gestossen). Dort heisst es u.a.:"Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." Möglicherweise sah er sich in diesem Recht eingeschränkt. Könnte nicht daraus eventuell die Erwägung abgeleitet werden doch das Bundesverfassungsgericht mit dieser Angelegenheit zu befassen? Wie gesagt die Frage ist rein hypothetisch, ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn Herr Herzog auch nur die geringste Chance eines Erfolges sieht er dann diesen Schritt auch geht. :?:



Beitragvon Rückkorb » 08.09.2006, 13:07


@zeus

Die Anhörungsrüge ist in § 312a der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. In der jetzigen Form gibt es sie gerade, um für den Fall eines mehr oder weniger überraschenden wie offensichtlichen gerichtlichen Irrtums, dem unterliegenden Prozessteilnehmer noch eine zusätzliche Chance zu geben, rechtliches Gehör zu finden. Sie ist insofern auch eine einfachgesetzliche Umsetzung des Art. 103 Grundgesetz (GG). Natürlich kann auch ein Oberlandesgericht mal voll daneben liegen, aus welch menschlichen Gründen auch immer. Es ist aber eher davon auszugehen, dass mit der aktuellen Fassung des § 321a ZPO die sowieso schon hohen Hürden für eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf Art. 103 Abs. 1 GG nun noch höher liegen. Aber sicher hast du recht, dass eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde Herzogs möglich ist wie insofern im Prinzip bei jedem letztinstanzlichen Urteil. Allerdings die Zahl der Verfassungsbeschwerden gegen letztlinstanzlichen Urteile ist verhältnismäßig sehr gering und die der ausnahmsweise erfolgreichen Verfassungsbeschwerden auch. Aber sicher: Bei einer gewissen Uneinsichtigkeit ist dies der allerletzte Auswegsversuch.
Auch das kann ein Rückkorb noch aufladen.



Beitragvon Zeus » 08.09.2006, 13:47


@Rückkorb

Danke für die Auskunft. Hoffen wir, daß dank gutem Willen und notwendigen Einsichten aller der 1. FCK bald in ruhigeres Fahrwasser gerät.



Beitragvon Betzegeher » 08.09.2006, 22:23


So ist es brav :)




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