Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Kaiserslautern zu dem Verfahren Ehrmann gegen 1. FC Kaiserslautern vom 28.08.2020:
Am heutigen Vormittag fand ein Gütetermin zwischen den Parteien statt. Die Verhandlung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Die Parteien führten Gespräche über eine gütliche Einigung des Rechtsstreits, konnten aber im Gütetermin selbst noch keine abschließende Lösung - auch im Hinblick auf insolvenzrechtliche Fragen - finden.
Der Rechtsstreit wird mit einem Kammertermin fortgeführt, der auf den 24.11.2020, 11:00 Uhr bestimmt wurde.
Quelle: Arbeitsgericht KL
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