Neues vom Betzenberg

FCK richtet Stadionverbots-Kommission ein

Die Vergabe von Stadionverboten ist ein in Fankreisen viel und kontrovers diskutiertes Thema. Auch für die Vereine liegt im sachgerechten Umgang in diesem sensiblen Feld eine große Herausforderung.

Nachdem die beim DFB angesiedelte „AG Stadionverbote“, bestehend aus Stadionverbotsbeauftragten, Fanbeauftragten, Fanprojektmitarbeitern, Fanvertretern, Juristen, sowie Vertretern der Polizei und von Sicherheitsdiensten, eine Aktualisierung der „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ erarbeitet hat, möchte auch der FCK in einem nächsten Schritt dieses Thema professionell und mit einer größtmöglichen Transparenz bearbeiten. Dafür wurde eine Stadionverbots-Kommission eingerichtet, welche sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:

- Stadionverbotsbeauftragter
- Sachbearbeitung Stadionverbote
- Mitglied aus Vorstand oder Geschäftsführung
- Fanbeauftragter
- Sozialpädagogisches Fanprojekt

Wird ein Stadionverbot von der Polizei oder dem Verein beantragt, haben Betroffene die Möglichkeit ihre Stellungnahme zum Sachverhalt oder ihrer Person mündlich oder schriftlich mitzuteilen, bevor die Kommission in einer Einzelfallprüfung (unter besonderer Berücksichtigung folgender Aspekte: Alter, Ersttäter, Reue, Umstände des Sachverhalts, usw.) den Stadionverbotsbeauftragten hinsichtlich möglichst zielführender Maßnahmen berät. Die Zielrichtung dabei ist, Maßnahmen zu finden, dass Betroffene nicht wiederholt im Zusammenhang eines Fußballspiels auffällig werden.

Quelle: Fanbetreuung FCK

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