Neues vom Betzenberg

DFB verhängt Strafe über 8.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichem Verhaltens von FCK-Anhängern beim Auswärtsspiel in Heidenheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.

Beim Auswärtsspiel des 1. FC Kaiserslautern in Heidenheim am 28. August 2015 wurden im Gästeblock vor Spielbeginn mehrer Rauchbomben gezündet. Vor Wiederbeginn der zweiten Halbzeit wurden mehrere Bengalische Feuer gezündet und ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen, so dass sich der Wiederanpfiff verzögerte.

Straferschwerend fiel beim Urteil ins Gewicht, dass der 1. FC Kaiserslautern erst im Juni wegen fünf Fällen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe belegt worden war. Der FCK arbeitet mit dem Heimverein 1. FC Heidenheim und den Ordnungsbehörden an einer Identifizierung von Einzeltätern.

Der Verein hat dem Strafmaß zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: fck.de

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